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Blitzer im Saukopftunnel

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  • #31
    Is mir schon klar, daß sich das auf der AB schnell hat mit zu schnell fahren. Mir gings eher darum, warum er in dem Tunnel bei 120kmh/max dann mindestens 160 fährt, wobei die Toleranz schon weg is. Da wird ja nicht seit gestern so geblitzt.
    Stolz drauf,ein Schwabe und BayernFan zu sein.....Euer Hass ist unser Stolz !! \r\n\r\nDer Sinn eines Krieges besteht nicht darin, für sein Vaterland zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der Bastard auf der anderen Seite für seins stirbt. \r\nGeorge C. Patton`

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    • #32
      hat ja nicht jeder einen blitzerwarner oder anderweitig von dem blitzer erfahren. aber wer zu schnell fährt, darf sich nicht beschweren wenn er erwischt wird. und in dem fall ist es ja jetzt nicht gerade ein ausrutscher von 10-15km/h.
      F*CK YOU - We´re MANNHEIM!

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      • #33
        Zitat von Rocketman Beitrag anzeigen
        120 euro und 4 punkte passt sowieso nicht zusammen.\r\n120 euro gibts für eine überschreitung von 31-40km/h ausserhalb geschlossener ortschaften.\r\n4 punkte (und mind. 1 monat fahrverbot) gibt es ab einer überschreitung von 51km/h ausserhalb und 41km/h innerhalb
        \r\n \r\nNicht ganz korrekt.\r\nMich hat es auf der BAB 3 Richtung Frankfurt erwischt.\r\nNach Toleranzabzug 45 km/h zu schnell (aus dem Nichts waren plötzlich nur noch 100 erlaubt...)\r\nStrafmaß: 160,00 € + 3 Punkte + 4 Wochen Lappen weg...

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        • #34
          und wo widerspricht das jetzt meinen angaben?
          F*CK YOU - We´re MANNHEIM!

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          • #35
            Du schreibst, dass das Fahrverbot erst ab 51 km/h Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften greift.\r\nIch wäre froh, wenn es so wäre, dann müsste ich jetzt bald nicht 4 Wochen laufen / Bus fahren...

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            • #36
              Re: Blitzer im Saukopftunnel

              Er schreibt, die 4 Punkte gibt es ab 51, das Fahrverbot erwähnt er nebenbei.\n\nIst aber auch müßig, denn die Bußgelder sind mit wenigen Sekunden googlen ja schnell gefunden.\n\nÜbrigens: Nach Abzug 41km/h zu schnell gibt in Rheinland-Pfalz gelegentlich auch 0 Punkte, 0 Monate Fahrverbot, und ein Bußgeld von 0,55€, das man direkt bei der Postfiliale zahlen kann. Aber ist ein anderes Thema, und wohl eher was fürs Radarforum..

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              • #37
                Zitat von AlkiSchlumpf Beitrag anzeigen
                Du schreibst, dass das Fahrverbot erst ab 51 km/h Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften greift.\r\nIch wäre froh, wenn es so wäre, dann müsste ich jetzt bald nicht 4 Wochen laufen / Bus fahren...
                \r\n \r\nfalsch. ich schrieb, dass es 4 punkte (und 1 monat fahrverbot) erst ab einer überschreitung von 51km/h ausserorts gibt. hierbei bezog ich mich aber auf die 4 punkte. daher das fahrverbot auch in klammern, dieses gibt es nämlich bei einer überschreitung von 41-60km/h ausserorts und 31-50km/h innerorts.\r\nmusst einfach nur genau lesen \r\n\r\n\r\n@loxx: LOL!
                F*CK YOU - We´re MANNHEIM!

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                • #38
                  Einspruch wie oben geschildert

                  Zitat von Rocketman Beitrag anzeigen
                  120 euro und 4 punkte passt sowieso nicht zusammen.\r\n120 euro gibts für eine überschreitung von 31-40km/h ausserhalb geschlossener ortschaften.\r\n4 punkte (und mind. 1 monat fahrverbot) gibt es ab einer überschreitung von 51km/h ausserhalb und 41km/h innerhalb
                  \r\n \r\nOk, sorry. Hatte mich tatsächlich geirrt. Sind 120.- EUR und 3 Punkte. Schon komisch, dass ich da angeblich nach Abzug der Toleranz genau 31 kmh zu schnell war. Nicht 29 nicht 30 nicht 32 nicht 33. Sondern genau 31, an der Stelle wo die höhere Strafgrenze liegt. Das ist ja fast wie ein Sechser im Lotto ...\r\n\r\n@Matze\r\nDu scheinst ja hier der absolute Fachmann zu sein. Was meinst Du zu dieser Angelegenheit? Einspruch durchziehen, oder einfach zahlen und die Schn..ze halten. Mit welcher guten Begründung kann man so einen Einspruch aufrecht erhalten?\r\n\r\nCiao von Scandalo

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                  • #39
                    Zitat von Rocketman Beitrag anzeigen
                    nein. falsche taktik gewählt.\r\nman wird die einlage maximal erneut einmessen, wenn überhaupt, und dir dann ein gutachten vorlegen dass das gerät in ordnung war. das zweite fahrzeug interessiert auch keinen, da diese anlagen sehr präzise messen und durchaus in der lage sind mehrere fahrspuren getrennt zu erfassen.\r\n\r\naber matze wird dir sicher bald genau erläutern wie das verfahren laufen wird...
                    \r\n\r\nIch finde es außerdem eine absolute Sauerei, dass man nicht mal mitbekommt wenn man geblitzt wird. Ich hätte sogar einen Zeugen dabei gehabt, der mit einem Blick auf den Tacho die korrekte (oder zu hohe) Geschwindigkeit bestätigen hätte können. Aber so ... Ich habe ja nicht mal die Chance einen Gegenbeweis zu erbringen. Es wird da was gemessen und behauptet, dass ich nicht widerlegen kann. Selbst wenn ich im Recht wäre.

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                    • #40
                      weder der zeuge noch dein tacho sind gültige beweise. dein tacho ist nicht geeicht und von daher nicht als beweismittel zulässig.\r\nund die abgezogenen toleranzwerte sind alle festgelegt. also nix mit "wir ziehen 2 weniger ab, dann muss er mehr zahlen..." oder so ähnlich. die werte variieren nur durch die verwendeten geräte bzw messtechniken. also bei einer messung wird bei jedem der gleiche wert abgezogen, da gibt es keinerlei ermessensspielraum o.ä.
                      F*CK YOU - We´re MANNHEIM!

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                      • #41
                        Uah, den Thread hab ich übersehen.\r\n\r\nNächstes Mal bitte eine PN an mich, wenn ich längere Zeit nicht reagiere.\r\n\r\n\r\n
                        Zitat von Scandalo Beitrag anzeigen
                        Eichdatum war um einen Monat abgelaufen
                        \r\nErste Frage: Woher weißt Du das? Wie konntest Du den Eichschein einsehen?\r\nZweite Frage: Bist Du sicher, dass es nicht möglicherweise zwischenzeitlich eine Nacheichung gab und möglicherweise nur der falsche Eichschein vorgelegt wurde?\r\n\r\n
                        Zitat von Scandalo Beitrag anzeigen
                        mögliche Tunnelreflexion der Messstrahlen
                        \r\nDas hängt vom Messgerät ab. Um welches Gerät handelt es sich denn?\r\n\r\n
                        Zitat von Scandalo Beitrag anzeigen
                        Außerdem war auf dem Beweisfoto rechts neben mir (ca. 1 Meter nach hinten) versetzt ein zweites Fahrzeug sichtbar.
                        \r\nDazu bräuchte ich die Bezeichnung des Messgeräts und evtl. auch das Bild.\r\n\r\n
                        Zitat von AlkiSchlumpf Beitrag anzeigen
                        4 Wochen Lappen weg...
                        \r\nNicht ganz richtig, das Fahrverbot beträgt einen, zwei oder drei volle Monate und bemisst sich niemals nach Wochen.\r\nEin Monat muss im Einzelfall nicht gleich vier Wochen sein. Das kann bei der Fristberechnung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.\r\n\r\n
                        Zitat von Scandalo Beitrag anzeigen
                        Ok, sorry. Hatte mich tatsächlich geirrt. Sind 120.- EUR und 3 Punkte. Schon komisch, dass ich da angeblich nach Abzug der Toleranz genau 31 kmh zu schnell war. Nicht 29 nicht 30 nicht 32 nicht 33. Sondern genau 31, an der Stelle wo die höhere Strafgrenze liegt. Das ist ja fast wie ein Sechser im Lotto ...
                        \r\nWas meinst du, wie viele solcher Grenzfälle es alleine pro Messung gibt?\r\n\r\n
                        Zitat von Scandalo Beitrag anzeigen
                        Was meinst Du zu dieser Angelegenheit? Einspruch durchziehen, oder einfach zahlen und die Schn..ze halten. Mit welcher guten Begründung kann man so einen Einspruch aufrecht erhalten?
                        \r\nDazu brauche ich erstmal die Infos zum Messgerät und ggfs. das Foto.\r\n\r\n
                        Zitat von Rocketman Beitrag anzeigen
                        weder der zeuge noch dein tacho sind gültige beweise. dein tacho ist nicht geeicht und von daher nicht als beweismittel zulässig.
                        \r\nSelbstverständlich ist der Zeuge als Beweis zulässig (nennt sich Personalbeweis).\r\nAuch anhand eines ungeeichten Tachos kann man Geschwindigkeiten nachvollziehen. Ein Zeuge, der einen Wert von einem Tacho abgelesen hat, kann also grundsätzlich zur Sache gehört und verwertet werden.\r\n\r\nDass das in der Praxis zu Gunsten des Betroffenen nichts bringen wird, versteht sich von selbst.\r\nDenn wenn eine geeichte, ordnungsgemäß durchgeführte, Messung vorliegt, hat die einen wesentlich höheren Beweiswert als die Zeugenaussage. Noch dazu wird man dem Zeugen i.d.R. nicht glauben, da man hier Entlastungstendenzen zugunsten des Fahrzeugführers unterstellen wird. Ist die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, fehlt es schon am Tatverdacht und der Zeuge wird ohnehin nicht mehr benötigt.\r\n\r\nAllerdings zu Ungunsten des Betroffenen kommt dem Personalbeweis durchaus eine praktische Bedeutung zu.\r\nDer Zeuge darf sehr wohl Geschwindigkeiten schätzen, die dann später zur Grundlage des Bußgelds gemacht werden (erstmals anerkannt durch OLG Düsseldorf, VRS 30, 444 ("100 innerorts"); seit dem immer wieder bestätigt durch die OLGs) als auch vom ungeeichten Tacho abgelesene Geschwindigkeiten vorwerfen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. In beiden Fällen muss dann ein entsprechend hoher Toleranzwert (i.d.R. mind. 20%) in Abzug gebracht werden.\r\n\r\n
                        Zitat von Rocketman Beitrag anzeigen
                        und die abgezogenen toleranzwerte sind alle festgelegt. also nix mit "wir ziehen 2 weniger ab, dann muss er mehr zahlen..." oder so ähnlich. die werte variieren nur durch die verwendeten geräte bzw messtechniken. also bei einer messung wird bei jedem der gleiche wert abgezogen, da gibt es keinerlei ermessensspielraum o.ä.
                        \r\nNein, das stimmt so auch nicht. Die Toleranzwerte der EichO finden nur im sog. "standardisierten Messverfahren" Anwendung. Das liegt vor, wenn die Messungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und ein Messfehler nicht vorliegt (also in den allermeisten Fällen). Bei Aufstellfehlern usw. kann aber durchaus ein höherer Toleranzabzug geboten sein, da dann kein "standardisiertes Messverfahren" mehr vorliegt.\r\n\r\nLediglich nach unten sind die Toleranzwerte bindend. Weniger Toleranz als von der EichO vorgesehen darf nicht abgezogen werden.\r\n\r\nGerade letzte Woche hat wieder ein Gutachter bei uns ein Fahrverbot gekillt, weil er einen Aufstellfehler nachgewiesen hat und laut Gutachten von den 3 km/h zusätzlich nochmal 2 km/h abzuziehen waren. Damit war der Betroffene aus dem Fahrverbotsbereich. Das Gericht schloss sich der Empfehlung des Gutachters an.\r\n\r\nSolche Fälle sind aber absolute Ausnahmen. Da könnte man schon eher von einem Lottotreffer sprechen.\r\n\r\n\r\nGruß\r\nMatze
                        Playoffs 2011:
                        \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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                        • #42
                          Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Ludwigshafen eine neue (mobile) Anlage in Betrieb genommen hat. Wer also den alten klobigen kasten sucht, wird lange suchen können \r\n\r\nGruß\r\nMatze
                          Playoffs 2011:
                          \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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                          • #43
                            bitte link zur herstellerseite mit bildern! ^^
                            F*CK YOU - We´re MANNHEIM!

                            Kommentar


                            • #44
                              Eigentlich OFFTOPIC, aber dennoch erwähnenswert:\r\n\r\nMietwagenfahrer 206 Mal wegen zu hohen Tempos in Frankreich geblitzt\r\nGestern, 17:32 Uhr\r\n\r\nEin Mietwagenfahrer hat in Frankreich einen neuen Rekord an Geschwindigkeitsübertretungen aufgestellt: Der Fahrer wurde im Großraum Paris 206 Mal mit zu hohem Tempo geblitzt, wie es am Mittwoch im wöchentlichen Infobrief der Pariser Polizei hieß.\r\nElf Mal sei er zudem mit dem Telefon am Ohr erwischt worden. Dafür müssten ihm 450 Punkte im französischen Zentralregister für Verkehrssünder abgezogen werden, das eigentlich nicht mehr als zwölf Punkte hat - der Fahrer habe im Übrigen nur noch ein Guthaben von zwei Punkten gehabt, um seinen Führerschein behalten zu dürfen.\r\n\r\nIhm drohe nun ein Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren und - alle Strafzettel zusammengerechnet - eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 15.000 Euro, wie es in dem Infobrief hieß. Die französischen Behörden hatten den Fahrer über die Mietwagenfirma im benachbarten Luxemburg ausfindig gemacht, auf die das Auto zugelassen ist.
                              Gruß\r\n... der Lange

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                              • #45
                                Zitat von Rocketman Beitrag anzeigen
                                bitte link zur herstellerseite mit bildern! ^^
                                \r\n \r\nDas Gerät ist normalerweise nur in stationärer Ausführung anzutreffen.\r\nIn mobiler Ausführung ist das Gerät deutschlandweit meiner Kenntnis nach nur zwei Mal im Einsatz.\r\n\r\nDas hier ist ein baugleiches Gerät, das jedoch im Gegensatz zu Ludwigshafen mit Radar arbeitet. Die Fotoeinheit ist jedoch die selbe, allerdings ist der Blitz mit einem schwarzen Wabenfilter überdeckt. In Kürze wird die Fotoeinheit jedoch (vermutlich zum Schutz vor Witterungseinwirkungen) wieder in einen Kasten gesteckt werden. Wie das dann allerdings aussieht, bleibt abzuwarten.
                                Playoffs 2011:
                                \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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