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  • #16
    Zitat von *68MaNnHeIm68* Beitrag anzeigen
    mannheim muss sich endlich gegen sowas wären sonst sin wir in 4 jahrn nur noch mi 100 leuten im stadion!!!
    \r\nÄh? Heisst das Mannheimer Fans bekommen öfter Stadionverbote als andere? \r\n\r\nKann natürlich auch sein dass ich dein Posting völlig falsch gelesen habe...

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    • #17
      Zitat von Paige Beitrag anzeigen
      Äh? Heisst das Mannheimer Fans bekommen öfter Stadionverbote als andere? \r\n\r\nKann natürlich auch sein dass ich dein Posting völlig falsch gelesen habe...
      \r\nWas bei der nicht vorhandenen Interpunktion auch nicht verwunderlich wäre.

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      • #18
        Hätte auch statt "falsch gelesen" "falsch entziffert" schreiben können.

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        • #19
          Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.\r\n\r\nDennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers, der nicht zwingend Beamter sein muss, eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:\r\n\r\n„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“ \r\nAußerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.\r\n\r\nIn der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.\r\n\r\nVor der Großen Strafrechtsreform war das Antragsrecht des Vorgesetzten in § 196 StGB a. F. wie folgt geregelt:\r\n\r\n„Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde [oder] einen Beamten [...], während sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen ist, so haben außer den unmittelbar Beteiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht, den Strafantrag zu stellen.“ \r\n\r\nQuelle: Wikipedia\r\n\r\nBematenbeleidigung kann durchaus härter bestraft werden. Und ich denke, hierbei ist es prinzipiell im Bematendeutsch auch egal ob man jemanden "Eierkopp" nennt oder ihn 10 Minuten am Stück auf die härteste Weise beleidigt.\r\nEinen Unterschied gibt es jedoch in der Betrafung, was die Wortwahl angeht. Hierbei hast du wohl auch noch Glück gehabt. Ein "idiot" hätte dich laut diesem Artikel schon 600€ gekostet.

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          • #20
            Also ich kann aus Erfahrung sagen (Achtung regionale Unterschiede):\r\n\r\nEs gibt (bei uns) eine Rundverfügung, dass bei Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte, die in Ausübung ihres Dienstes handeln, öffentliches Interesse i.d.R. bejaht werden soll (also keine Einstellung nach §§ 376, 153 StPO). In aller Regel wird der Sachbearbeiter aber eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO anbieten. Die Summe des Bußgeldes wird dann stark regional variieren, beträgt bei uns im Rahmen zwischen 200 und 800 €.\r\n\r\nEs gibt aber auch vereinzelt noch Sachbearbeiter, die entgegen der Rundverfügung nach § 376 StPO einstellen (Stichwort extreme Überlastung).\r\n\r\nEs ist übrigens schon ein Unterschied, wie heftig und wie andauernd die Beleidigung erfolgt. Wenn man es allzu sehr übertreibt, wird es Sachbearbeiter geben, die keine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO verfügen und Strafbefehl beantragen oder direkt die öffentliche Klage erheben.\r\n\r\nFeste Beträge anzugeben ist Humbug, da die Auflagen nach § 153a StPO vom Sachbearbeiter in seinem Ermessen festgelegt werden und im Falle einer Bestrafung die Strafe ohnehin einkommensabhängig ausfällt. Es ist also blanker Unsinn, für bestimmte Aussagen bestimmte "Straftabellen" zu entwerfen, wie das vereinzelt von ADAC und Kosorten versucht wird.\r\n\r\nAllerdings weiter ins Detail kann ich nicht gehen, nähere Infos ggfs. per PN.
            Playoffs 2011:
            \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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            • #21
              Ahoi tamara,\r\n\r\nvorausgesetzt deine Geschichte stimmt, und du hast zwei streitende auseinandergehalten, und das sei der Grund:\r\n\r\nBesinne dich, wer den Vorfall gesehen hat. Wenn du die Leute (evtl. sogar die Streith�hne?) nicht pers�nlich kennst, vielleicht kannst du dich an einen Fanclub-Artikel zur Eingrenzung erinnern, oder vielleicht findest du ein paar Leute in wer-kennt-wen. Dann w�rde ich mich in erster Linie an die Adler Mannheim wenden, vielleicht kannst du dort einen Termin vereinbaren und deine Sache erkl�ren. Wenn das nicht klappt, kannst du dich eventuell an die DEL wenden. Bei der Schiedsrichterdiskussion war unter anderem "J�rg von Ameln" von der Liga anwesend, der sich den Fans als Verantwortlicher f�r Stadionverbote vorgestellt hat. Wichtig ist, dass du dich bei allen sachlich ausdr�ckst. Keiner war dabei, kann etwas daf�r, vermutlich ging das nach "Schema F" durch, da man dich falsch einsch�tzte. Ich w�rde anrufen bevorzugen - das geht am schnellsten. Mit dem Anwalt w�rde ich erst bis nach evtl. gescheiterter Unterhaltung warten. Ungeachtet vom Stress hast du keine Entscheidung vor der Sommerpause (Matze mag mich korrigieren, falls falsch).\r\n\r\n\r\nIch pers�nlich sehe Stadionverbote (idealerweise) als die letzte Instanz. Lieber h�tten sie dich schlicht wegen Beleidigung und was auch immer sie dir sonst noch vorwerfen m�gen anzeigen sollen, als gleich ein Stadionverbot zu erlassen. Mit einem Stadionverbot verliert der Betroffene nicht nur sein Hobby (was ja oft -das- Hobby Nummer eins ist), sondern verbindet der Durchschnittsfan (sage ich mal) mit dem Stadiongang einen Haufen Freunde. Das kritische an der Geschichte ist noch dazu, dass es in erster Linie kein streitbares Urteil gibt, wie bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.\r\n\r\n\r\nOder mal als ein Paradebeispiel, das keine blaue Farbe tragen darf:\r\nIch habe in der ersten Arena-Saison 2005/06, bei dem die PlayOffs verpasst wurden, nach dem verlorenen vorletzten Heimspiel eines dieser gelben "Achtung Rutschgefahr" Schilder beim Rausgehen nach Spielende aus dem Eingangsbereich nach drau�en getragen und aus Zorn in einen Schneehaufen gedroschen. Das sah ein Ordner, nahm mich zur Arenapolizei und meine Personalien auf. Noch vor dem letzten Heimspiel kam der Anruf bei meinen Eltern (war nicht zu Hause), ich habe ab sofort ein Jahr deutschlandweites Stadionverbot. Dank vieler offener Ohren bei Adlern und SAP Arena wurde das dann schnell aufgehoben. Aber selbst wenn man es als einen �blen Diebstahl gedeutet h�tte, finde ich, ich h�tte mit eben dieser Anzeige die "gerechtere" und ad�quatere Strafe mit einer h�heren Geldsumme zu tragen gehabt, als mit einem Jahr Abstinenz - gerade wenn ich daran zur�ckdenke, wie eben die darauffolgende Saison verlief und was mir da fehlen w�rde.\r\n\r\n\r\nDaher �brigens beide Daumen nach oben, dass niemand in den "Wenn du ein Stadionverbot hast, dann musst du auch schon was gemacht haben, also b��e es ab"-Trott verf�llt, wie bei manch anderen Themen in diese Richtung. Differenziertes denken ist da meiner Meinung nach das A und O. Zumal ich eben ein Stadionverbot f�r die h�chste aller Strafen halte, die dir als "Fan" mit sozialen Wurzeln in der H�tte passieren kann. \r\n\r\n\r\nchatloxx

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              • #22
                Muss das Stadionverbot nicht von einem Verein ausgesprochen werden? Zumindest lese ich das so aus Löffel seinem Artikel raus.
                -------------------------------------------------------------------------------\r\nCourage - Endurance - Mateship - Sacrifice - "Die Adler" Mannheim...?

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                • #23
                  Zitat von ich_bins Beitrag anzeigen
                  Muss das Stadionverbot nicht von einem Verein ausgesprochen werden? Zumindest lese ich das so aus Löffel seinem Artikel raus.
                  \r\n \r\n
                  Zitat von Matze Beitrag anzeigen
                  Siehe auch meinen Beitrag hier dazu.
                  \r\n\r\nNicht selten hat die jeweilge Polizei beim Veranstaltungsort die Vollmacht zur Erteilung von Hausverboten.\r\n\r\nGruß\r\nMatze
                  Playoffs 2011:
                  \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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                  • #24
                    Das kommt ganz drauf an, wer jeweils ermächtigt wurde zur Erteilung von Hausverboten.\r\n\r\nDas Hausverbot ist ein Eigentumsschutzrecht aus §§ 858 ff., 903, 1004 BGB. Grundsätzlich kann es nur der Eigentümer bzw. der berechtigte Besitzer aussprechen. Beide können aber andere hierzu ermächtigen.\r\n\r\nWenn, wie in der Bundesliga, sich alle Vereine gegenseitig ermächtigen, also auch der DFB ermächtigt ist, kann auch dieser das Stadionverbot aussprechen. Ebenso können die Vereine die Polizei hierzu ermächtigen (wird z.B. in Wolfsburg im Fußball so gehandhabt).\r\n\r\nDie Durchsetzung allerdings obliegt dem jeweiligen Eigentümer oder Besitzer, ein Dritter hat sich da nicht einzumischen.\r\n\r\nWie das in der DEL geregelt ist, ist mir unbekannt.
                    Playoffs 2011:
                    \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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                    • #25
                      Ich denke mal wichtig ist es ersteinmal rauszufinden, welcher Grund zu Buche seitens der DEL vorliegt,\r\nwofuer Sie das Stadionverbot ausgesprochen haben......Beleidigung, oder welchen....grund auch immer\r\ndann waere es sehr gut die Beleidigung als Effekthandlung nieder zu stufen,\r\nwelcher Bund kann es sich leisten falls es sich raustellt das man hier unschuldig (nicht unbeteiligt) abgefuehrt wird, als Eishockey Fan im auswaertspiel.\r\nWelche Motivation fuer Fans, noch auswaertsspiele zu besuchen...\r\nwenn Du auch noch Jahre schon Fan bist, und unbescholten muesste es doch glaubhaft zu machen sein,\r\nwende Dich an Fanbeauftragte, sowie an den Pressesprecher der Adler,\r\njeder weiss das Mannheimer nicht gerne in Frankfurt gesehen werden, \r\ndas koennen Die Adler auch nicht zulassen das man wegen Bagatellen nicht mehr die SAP Arena besuchen darf,\r\nwenn Du schon Die Adler auswaerts supportes, kann Du, wenn dieser Fall wahrheitgemaess beschrieben ist,\r\njetzt auch Support von den Adlern erwarten, und ich denke mal das Du dann auch auf offene Ohren stoesst......\r\n\r\ndies ist nur meine persoenliche meinung\r\n\r\nmit gruss
                      *****Sent from my Keyboard using Logitech******\r\nWer fehler oder versteckte Ironie findet darf Sie behalten******** \r\n

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                      • #26
                        [OffTopic]\r\nManchen Schreibern würde ich echt empfehlen, ihre Postings noch mal durchzulesen bevor sie sie abschicken oder spätestens nach dem Abschicken, um dann die Editierfunktion zu nutzen. Sorry Didi, aber nach der dritten Zeile habe ich das Lesen Deines Postings aufgegeben. Es ist einfach zu anstrengend, den gemeinten Sinn zu erahnen ... \r\n[/OffTopic]\r\n\r\nGruß\r\nRoland
                        Meine Adler-Fotoserien:\r\n:: BABIT 2019 :: Hoffest und BABIT 2016 ::

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                        • #27
                          Zitat von RGH Beitrag anzeigen
                          [OffTopic]\r\nManchen Schreibern würde ich echt empfehlen, ihre Postings noch mal durchzulesen bevor sie sie abschicken oder spätestens nach dem Abschicken, um dann die Editierfunktion zu nutzen. Sorry Didi, aber nach der dritten Zeile habe ich das Lesen Deines Postings aufgegeben. Es ist einfach zu anstrengend, den gemeinten Sinn zu erahnen ... \r\n[/OffTopic]\r\n\r\nGruß\r\nRoland
                          \r\n \r\nKein problem,\r\nfaellt mir jetzt auch schwer,,,,, \r\n\r\nwollte nur sagen, weil bekanntlich alles 2 Seiten hat,\r\nwenn der sachverhalt sich wirklich so darstellt, sollte er sich an Die Fanbeauftragten, sowie an Die Adler Pressestelle wenden.
                          *****Sent from my Keyboard using Logitech******\r\nWer fehler oder versteckte Ironie findet darf Sie behalten******** \r\n

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                          • #28
                            Dabei verkennst Du aber, dass seitens der Adler selbst niemand dabei war und man sich insoweit auf die Schilderungen der Polizei verlassen muss. Dass Fans sich gegenseitig entlasten, liegt in der Natur der Sache.
                            Playoffs 2011:
                            \r\nPre-PlayOffs: Freilos\r\nViertelfinale: Düsseldorfer EG, 1:3\r\n\r\nSaison beendet. Verdient. Wer nur durch Freilose weiter kommt, kommt eben nicht weit.

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                            • #29
                              Zitat von Matze
                              Dass Fans sich gegenseitig entlasten, liegt in der Natur der Sache.
                              \nWürde ich so in Frankfurt noch nicht mal pauschal sagen. Freunde des Betroffenen ja, aber generell nicht alle. Gerade die Fraktion der Leute, die minderjährig und stark alkoholisiert alles und jeden mit (und ohne) Lionstrikot anpöbeln - also das typische Bild was einem bei Stadionverbot an der U-Bahn in Frankfurt in den Kopf fällt - ist zumindest bei den Leuten, die eine glaubwürdige Aussage bringen könnten, verpönt.\n\nTrotz allem: (An-)Fragen koscht' nix..

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